Krankenfahrten bei City Taxi Dortmund

Krankenfahrten

………………………………………………………………………………………………..

Gesetzlich festgelegte Regelung zu Krankenfahrten

Grundsätzlich:

Ein Original der Genehmigung bitte an das Unternehmen aushändigen

Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich

Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Diese erhalten Sie von der Krankenkasse durch Erreichen der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze

Gesetzlicher Eigenanteil:

10 % des Fahrpreises

Mindestens 5,00 €

Höchstens 10,00 € pro Fahrt

Sind beim Fahrer gegen Quittung in Bar zu bezahlen

Fahrten zu ambulanten Behandlungen: (Nicht genehmigungspflichtig durch Kasse)

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl

Für Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5

Für Personen mit Pflegegrad 3 und einer Mobilitätseinschränkung

In Sonderfällen auch Personen ohne einen amtlichen Nachweis Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Fahrten zur Stationären Behandlung oder Entlassung

Krankentransportschein erforderlich

keine Genehmigung Erforderlich

Kein Pflegegrad und oder Schwerbehindertenausweis erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich

Kur- / Rehafahrten:

Genehmigung der Krankenkasse ist im Voraus erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Ambulante Operationen:

Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

Krankentransportschein ist erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Dialysepatienten:

Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich

Krankentransportschein ist erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Add Your Heading Text Here

Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich

Es ist kein Eigenanteil zu zahlen

Strahlen- / Chemotherapie:

Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich

Krankentransportschein ist erforderlich

Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt

oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Fahrten zu stationären Behandlungen

Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag

Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

Krankentransportschein ist erforderlich

Zuzahlung des Eigenanteils, oder

kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Call Now Button